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Versicherungsschutz für Halter und Tier
![]() Es bleibt jedem selbst überlassen, ob spezielle Versicherungen für ein Tier abgeschlossen werden oder ob das Tier über die eigenen privaten Versicherungen mitversichert werden soll. Im Schadensfall ist immer der Tierhalter betroffen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig an den notwendigen Versicherungsschutz gedacht werden und ein erfahrener Makler konsultiert werden.
Nicht nur Pferde, Hunde und Katzen können einen Versicherungsschutz erhalten. Auch bei besonderen Tieren wie wertvollen Falken, Raubkatzen und exotischen Tieren kann eine entsprechende mit dem Versicherungsunternehmen ausgehandelte Police die Risiken erheblich mindern. Eine Versicherungspolice ist jedoch kein Freibrief für Unachtsamkeit!
Wachhunde, Hundesport und Hundezüchter ![]() Dieser harmlose Hund birgt Risiken! Wachhunde die im Schutzdienst tätig sind, können versehentlich eine Person verletzen. Aus dieser Situation kann schnell ein Haftpflichtschaden entstehen. Im Hundesport bei Agility, auf der Hunderennbahn oder bei Rangeleien auf Hundeplätzen können Verletzungen auftreten, die unter Umständen eine Notfallversorgung oder eine Behandlung durch einen Spezialisten erforderlich machen und erhebliche Kosten nach sich ziehen können. Eine Unfall- und Krankenversicherung für Hunde kann den Schaden in Grenzen halten. Einige Hundezuchten verfügen über eine Vielzahl wertvoller Hunde. Kommt es zum Ausbruch einer Infektion oder einer Reihe von Fehlgeburten oder Fruchtbarkeitsstörungen, kann für den Züchter ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstehen, wobei in vielen Fällen sehr aufwendige diagnostische Maßnahmen und intensive tierärztliche Behandlungen notwendig sind.
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