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Hundeführerschein
Der BHV-Hundeführerschein wurde entwickelt, um dem Halter die Möglichkeit zur Dokumentation zu geben, dass er seinen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle hat und weder andere Menschen noch Hunde gefährdet. Der Berufsverband hat den Hundeführerschein in Zusammenarbeit mit führenden deutschen Tier-Verhaltenstherapeuten entwickelt. Die Bundestierärztekammer empfiehlt den Tierärztekammern der Bundesländer den BHV-Hundeführerschein zum Nachweis der Sachkunde. Auch die Expertenkommission „Der gefährliche Hund“ der tierärztlichen Gesellschaft für Tier-Verhaltenstherapie empfiehlt den BHV-Hundeführerschein als Sachkundenachweis. Der Arbeitskreis „Sachkunde-Hundehaltung“, in dem u. A. Organisationen wie Bundesverband praktischer Tierärzte (BPT), Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. und Deutscher Jagdschutz-Verband (DJV) e.V. vertreten sind, stuft den BHV-Hundeführerschein als empfehlenswert ein. Die Prüfung für den BHV-Hundeführerschein dauert etwa zweieinhalb Stunden. Im praktischen Teil beobachten die Prüfer Hund und Halter in typischen Alltagssituationen - im Café, wenn der Hund unterm Tisch liegt und der Kellner kommt, beim Bummel in der Fußgängerzone und beim Spaziergang ohne Leine im Park. „Der Hund darf seine Umwelt weder gefährden noch belästigen“, betont BHV-Vorsitzender Rainer Schröder. Im Theorie-Teil müssen die Hundebesitzer 40 Fragen zu Hundeverhalten und –erziehung beantworten. Auch die Besitzer schwieriger, unsicherer Hunde können den Führerschein bestehen, unterstreicht Schröder: „Bedingung ist, dass der Hundehalter durch weitsichtiges Handeln das Verhalten seines Hundes sicher kontrolliert.“ Zur Zeit gibt es in Deutschland 25 Tierärzte, Tierverhaltenstherapeuten und Hundeausbilder, die das Fachwissen und die Erfahrung haben, den BHV-Hundeführerschein abzunehmen. Der Hundeführerschein wird in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg als Sachkundenachweis anerkannt und liegt anderen Bundesländern zur Prüfung vor. B) Prüfungssituation: Öffentliche Grünanlage o.ä.
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